3 G-Nachweis zur Lesesaalnutzung
Benutzungen sind nur möglich für Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen, einen Genesenennachweis vorlegen können oder eine schriftliche bzw. elektronische Bescheinigung über eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die nicht älter als 48 Stunden ist, oder eine schriftliche bzw. elektronische Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test (attestierter Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen.