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Rechtsgrundlage

Am 28. Juni 1995 trat das Archivgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (ArchG LSA) in Kraft.

Trotz der jahrhundertelangen Tradition, auf die das Archivwesen im heutigen Sachsen-Anhalt zurückblicken kann, wurde damit erstmals das Recht auf freien Zugang zu dem in öffentlichen Archiven verwahrten Archivgut für jede Bürgerin und jeden Bürger festgeschrieben.

Zugleich verlieh das Gesetz dem Übernahmeanspruch des Landesarchivs gegenüber der Landesverwaltung ein belastbares rechtliches Fundament, sodass die kontinuierliche Sicherung gegenwärtig entstehender, archivwürdiger Verwaltungsunterlagen für zukünftige Generationen durch ein regelmäßiges Verfahren gewährleistet wird.

Das Landesarchivgesetz bildet daher nicht nur die Grundlage für die Arbeit des Landesarchivs, es stellt zugleich einen wichtigen Baustein für die Informationsfreiheit der Bürger dar.