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Aussonderung kurz und knapp

Die Aussonderung von Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, ist eine wichtige Aufgabe in jeder Registratur.
Durch sie wird die Menge des vorhandenen Schriftgutes reduziert. Dadurch verbessert sich Ihre Übersicht und zugleich verringert sich Ihr Aufwand für die Lagerung. Deshalb hilft eine regelmäßige Aussonderung dabei, Ihre Registratur wirtschaftlich und ressourcensparend zu führen.

Allerdings bedarf die Aussonderung von Schriftgut der Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt sind grundsätzlich alle Unterlagen, die die Verwaltung zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben nicht mehr benötigt, dem Landesarchiv anzubieten. Eine Vernichtung von Unterlagen ohne vorherige Kenntnis oder Zustimmung des Landesarchivs ist daher rechtswidrig.

Wenn Sie beabsichtigen, Schriftgut auszusondern, empfehlen wir Ihnen deshalb, sich direkt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Landesarchiv in Verbindung zu setzen. Dieser steht Ihnen für alle Fragen rund um die Schriftgutverwaltung zur Verfügung und wird Sie gerne bei der reibungslosen Abwicklung einer Aussonderung unterstützen. 
Auf den weiteren Seiten können Sie sich zudem ausführlich über die einschlägigen Rechtsgrundlagen und das Aussonderungsverfahren informieren.