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Gebührenordnung

Vom Landesarchiv Sachsen-Anhalt im Benutzerauftrag vorgenommene Amtshandlungen sind im Allgemeinen kostenpflichtig. Außer den Gebühren für Amtshandlungen können auch Benutzungs- und Leistungsgebühren erhoben werden.

Die allgemeine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren und Auslagen ist das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA). Die einzelnen Tarifstellen und die Höhe der zu entrichtenden Gebühren enthält jedoch die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO).

Die speziell im Landesarchiv entstehenden Gebühren finden sich unter der laufenden Nummer 86 des Kostentarifs der AllGO.

Auszüge mit erläuternden Hinweisen haben wir auf den folgenden Seiten zusammengestellt: