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Die 90er Jahre

Das Projekt „52 Sammlungen, 52 Wochen“

Welche Objekte stehen besonders für die 1990er Jahre? Welche Geschichten stecken dahinter? Wie ist dieses Jahrzehnt in deutschen Gedächtniseinrichtungen dokumentiert? Die Leipziger Agentur „zeitläufer“ fragte Museen und Archive in Deutschland nach ihren Highlights aus diesem Jahrzehnt des Wandels. Das Projekt „52 Sammlungen, 52 Wochen“ stellt jede Woche eines dieser Objekte und die dazu gehörige Sammlung auf einer Facebook-Seite vor.
Das Landesarchiv Sachsen-Anhalt ist mit einem Stück aus seiner Plakatsammlung zur „Straße der Romanik“ beteiligt. Diese Touristikroute wurde 1993 offiziell eingerichtet. Mittlerweile 88 Bauwerke an 73 Orten aus der Zeit vom 10. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts können auf einer Strecke von über 1000 km in ganz Sachsen-Anhalt entdeckt werden. Dazu zählen u.a. Klöster, Dome und Dorfkirchen. Und auch in vielen Museen, wie auf diesem Plakat von 2003 ersichtlich, konnte und kann man sich der Geschichte des Landes nähern.

 

Die 1990er Jahre im Landesarchiv

Das Landesarchiv ist nicht nur ein historisches Archiv, das Unterlagen aus über 1100 Jahren verwahrt. Ebenso kommen jedes Jahr neue Archivalien hinzu, wenn Behörden nicht mehr benötigte Aufzeichnungen dem Landesarchiv zur dauernden Aufbewahrung anbieten. Aus diesem Grund ist selbstverständlich auch die Geschichte der 1990er Jahre im Landesarchiv dokumentiert und erforschbar. Die Quellen stehen grundsätzlich jedem interessierten Bürger zur Einsicht zur Verfügung. Da es sich aber um einen Zeitabschnitt handelt, der noch nicht lange zurück liegt, sind bei der Nutzung zwei Aspekte zu beachten:

1. Für Behörden gelten so genannte Aufbewahrungsfristen. Dies bedeutet, dass Unterlagen noch eine gewisse Zeit in der Behörde aufgehoben werden, bevor sie entweder vom Landesarchiv als Archivgut übernommen oder vernichtet werden. Daher sind viele Aufzeichnungen der 1990er Jahre noch nicht dem Landesarchiv angeboten worden und lagern noch bei Behörden.

2. Für Archivgut gelten Schutzfristen. Unterlagen dürfen daher frühestens 30 Jahre nach Aktenschluss frei genutzt werden. Dies trifft auf die Zeit der 1990er Jahre zu, weshalb zur Benutzung ein Schutzfristenverkürzungsantrag gestellt werden muss.

In einigen Jahren werden die 1990er Jahre also ohne Einschränkungen und in dichter Überlieferung anhand von Quellen des Landesarchivs erforschbar sein. Unter den genannten Einschränkungen ist dies jedoch auch jetzt schon möglich.