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Spuren

Im Jahr 2021 leben Jüdinnen und Juden nachweislich mindestens seit 1700 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands. Ein Edikt Kaiser Konstantins vom 11. Dezember 321 setzte fest, dass Juden Ämter in den römischen Stadträten von Köln bekleiden durften. Diese explizite Erwähnung belegt nicht nur die Existenz eines jüdischen Bevölkerungsanteils, sondern zugleich dessen Relevanz für das gesellschaftliche Leben. Zweifellos lebten auch schon vor diesem Datum Jüdinnen und Juden auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands, erst die gesetzliche Regelung Kaiser Konstantins lässt sie jedoch ins Licht der historischen Überlieferung treten. Hierin zeigt sich die Herausforderung einer Rekonstruktion der Anfänge jüdischen Lebens auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands: Vielfach schlägt es sich erst dann in der historischen Überlieferung nieder, wenn es Gegenstand staatlicher bzw. landesherrlicher Regelungen wird. Dementsprechend sind die Nachweise jüdischen Lebens in seinen Anfängen nur sehr bruchstückhaft überliefert.

Für Magdeburg geht die erste Erwähnung jüdischen Lebens auf ein von Kaiser Otto I. für das Mauritiusstift ausgestelltes Privileg vom 9. Juli 965 zurück, das dem Stift neben diversen Vorrechten unter anderem die Gerichtsbarkeit über die dortigen „Juden und anderen Kaufleute“ zuspricht. Auch in der durch König Karl IV. erfolgten Bestätigung der an den Erzbischof Otto von Magdeburg verliehenen Privilegien vom 14. September 1347 werden die dortigen Juden nur beiläufig erwähnt. Ein Privileg König Adolfs von Nassau über die Verpfändung der von den Juden zu entrichtenden Reichssteuer in Barby aus dem Jahre 1295 demonstriert jedoch, dass zu jener Zeit jüdisches Leben auch in kleineren Orten an der Elbe eine Rolle spielte.