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Trauungen und Ehescheidungen

In der Konsitorialüberlieferung gibt es teilweise auch Unterlagen über Aufgebote und Trauungen, vor allem mit Soldaten und Fremden sowie außerhalb des Landes erfolgte Trauungen und geführte Beschwerden gegen Trauungen. Daneben entschieden die evangelischen Konsistorien auch über Ehescheidungen und die Untersuchung von gebrochenen Eheversprechen und nichtehelichen Schwangerschaften. In den Beständen der Landgerichte befinden sich Urteilssammlungen betreffend Ehescheidungen der Jahrgänge 1932–1949 bzw. 1949–1952 (Berufungsurteile), die jedoch oft noch den personenbezogenen Schutzfristen des Landesarchivgesetzes (30 Jahre nach dem Tode bzw. 110 Jahre nach der Geburt der Betroffenen) unterliegen. Eine Einsichtnahme wäre bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informa-tionszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA möglich, sofern nicht ein berechtigtes Interesse gegeben ist (zum Beispiel bei Nachfahren in Erbschaftsangelegenheiten). Ältere Unterlagen über Ehescheidungen liegen nur vereinzelt in den Amtsgerichtsbeständen vor.

Für die Suche sollten der Ort und das zuständige Konsistorium sowie der Zeitraum bekannt sein.


Auswahl von Beständen:

A 29a Konsistorium Leipzig

A 29d Konsistorium Naumburg und Zeitz

Bestandsgruppe C 128 Landgerichte