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Standesamtsunterlagen

Da die Registrierung des Personenstandes kommunale Aufgabe war und ist, sollte bei der Recherche nach Standesamtsunterlagen im zuständigen Kommunalarchiv bzw. für die Geburten, Heiraten, Sterbefälle nach 1874 im zuständigen Standesamt nachgefragt werden. Eine Ausnahme bildet für das Gebiet der ehemaligen DDR der Bestand C 131 II. Entgegen seiner eigentlichen Zuständigkeit verwahrt das Landesarchiv Sachsen-Anhalt infolge der Anordnung Nr. 110/76 des Ministeriums des Innern und des Chefs der Volkspolizei der DDR über das Verfahren in Personenstands-, Staatsangehörigkeits- und Kriegsgräberangelegenheiten vom 23. März 1982 Standesamtsunterlagen, hier Sterberegisterzweitschriften

Die Zweitschriften sind ebenfalls nach Gemeinden sortiert, daher ist hier für eine zielführende Recherche die Kenntnis des letzten Wohnortes der gesuchten Person unerlässlich.


Standesamtsunterlagen im Landesarchiv Sachsen-Anhalt