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Hypothekenakten und -bücher, Grundakten und –bücher

Quellen der Liegenschaftsdokumentation reichen bis ins 17./18. Jahrhundert zurück und bieten interessante Informationen zu Höfen, Gütern oder einzelnen Grundstücken. Sie gewähren den Familienforschenden zudem Einblicke in die sozialen und wirtschaftlichen Lebensumstände ihrer Vorfahren, die Besitzer dieser Grundstücke waren.
Grundbücher sind öffentliche Register, in denen Grundstücke und die sie betreffenden Rechte und Eigentümer verzeichnet sind. Ihre Ursprünge haben die Grundbücher in den Hypothekenbüchern, die sich im 17. und 18. Jahrhundert in Preußen entwickelten. Diese enthalten neben einer Beschreibung des Grundstücks und dessen Bebauung, der hypothekarischen und außerhypothekarischen Belastungen auch die Nennung des Eigentümers. Parallel zu den Grund- und Hypothekenbüchern sind zum Teil auch die dazugehörigen Grund- bzw. Hypothekenakten überliefert. Diese beinhalten oft auch Abschriften älterer Urkunden und Verträge, die über die eigentliche Aktenlaufzeit hinaus bis in das 17. Jahrhunderts zurückreichen können. Teilweise finden sich darunter auch Abschriften von Personenstandsurkunden, sodass die Grund- und Hypothekenakten eine wertvolle Quelle für genealogische Forschungen darstellen.
Die umfangreiche Überlieferung der geschlossenen Grundakten und Grundbücher von Orten des heutigen Landes Sachsen-Anhalt befindet sich überwiegend im Amtsgericht Schönebeck, Dienstgebäude Barby (früher Grundbucharchiv Barby), aber auch im Landesarchiv Sachsen-Anhalt (vor allem Akten aus dem 18. und 19. Jahrhundert). Neuere Grundakten und Grundbücher befinden sich insbesondere von Orten im Landesarchiv, die bis 1952 zu Sachsen-Anhalt gehörten, sich aber heute in Brandenburg, Sachsen und Thüringen befinden (historische Zuständigkeit).
Grundakten und Grundbücher findet man in zahlreichen Beständen des Landesarchivs. Der größte Teil der Überlieferung befindet sich jedoch im Bestand C 130 Grundbücher und Grundakten (zusammengefasster Bestand).

Beide Quellenformen orientieren sich in ihrer Bezeichnung und inneren Gliederung an den Grundstücken, nicht an den Besitzern, so dass mindestens der Wohnort eines Vorfahren für die Recherche bekannt sein muss. Bei umfangreichen Grundbuchüberlieferungen sind zudem Angaben zum Grundbuchband- und/oder -blatt erforderlich.


Überlieferung für das Gebiet des Erzstifts/Herzogtums Magdeburg:

A 3g Domkapitel zu Magdeburg. Domvogtei, 1567 – 1841, Gliederungspunkte:

01.01.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden (Ämter, Stadtgerichte, Patrimonialgerichte)


Überlieferung für das Gebiet des Hochstifts/Fürstentum Halberstadt:

A 13 Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten

A 14b Domdechanei zu Halberstadt. Erbenzinsgrundstücke (analoges Findbuch in Magdeburg zu benutzen)

A 15b Stift S. Bonifacii et Mauricii zu Halberstadt (analoges Findbuch in Magdeburg zu benutzen)

  • Gliederungspunkt 05. Erbenzinsen und Lehen

A 15c Stift St. Petri et Pauli zu Halberstadt (analoges Findbuch in Magdeburg zu benutzen)

  • Gliederungspunkt 11. Grundstücke

A 17 Id Brandenburg-preußische Regierung im Fürstentum Halberstadt. Hypothekensachen

Erbenzinsen auch vereinzelt bei 01.02.02. Amtsbücher [im Fürstentum Halberstadt]


Überlieferung für die Altmark:

A 23g Altmärkisches Obergericht zu Stendal, (1375) 1549 - 1829

01.03.03.02. Lokale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden (Ämter, Stadtgerichte, Patrimonialgerichte)

Da 53 Fürstliches Amt Quedlinburg (analoges Findbuch in Magdeburg zu benutzen)

  • Gliederungspunkt Hypothekenbücher

 


Überlieferung für die Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg:

C 129 Amtsgerichte Orte A-Z

C 130 Grundbücher und Grundakten