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Z 1 Anhaltisches Gesamtarchiv

Der Bestand Anhaltisches Gesamtarchiv vereinigt die Überlieferung der anhaltischen Fürstentümer und Gesamt-Anhalts mit den verschiedenen behördlichen und personengebundenen Provenienzen bis zur Teilung von 1603. Den Kern des Bestands bilden die Urkunden aus dem Besitz der Fürsten von Anhalt, aber auch der Klöster Gernrode und Nienburg. Diese sind zum größten Teil im Codex Diplomaticus Anhaltinus (herausgegeben von Otto von Heinemann, Dessau 1867-83) überliefert. Nun können sie aber bequem vom heimischen Bildschirm aus studiert werden, wie etwa eine Ablassurkunde Papst Honorius‘ III. aus dem Jahr 1221, mit der er allen denjenigen, welche die Kirche zu Hecklingen am Tage der Feier des Heiligen Georgius besuchen werden, einen 40-tägigen Ablass gewährt.

Der Text dieser Urkunde war dem Herausgeber des Urkundenwerks Codex diplomaticus anhaltinus noch unbekannt, so dass er sich nur auf eine Zusammenfassung stützen konnte. Das pergamentene Original mit päpstlichem Siegel ist jetzt ebenfalls online recherchierbar und als Digitalisat mit dem vollständigen Text und allen äußeren Merkmalen bis hin zu den Alterungsspuren betrachtbar. Dasselbe gilt auch für etwa 1200 Urkunden aus dem Anhaltischen Gesamtarchiv, so dass die anhaltische Urkundenüberlieferung des Landesarchivs bis zum Jahr 1400 vollständig virtuell nutzbar ist. Einen Erlass der zeitlichen Sündenstrafen kann das Landesarchiv Sachsen-Anhalt nicht anbieten – immerhin aber einen Erlass der Gebühren, denn diese fallen für einen Download der Digitalisate nicht an.