Menu
menu

Vor 30 Jahren trat der erste Kirchenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft

Mit der Neugründung des Landes Sachsen-Anhalt am 3. Oktober 1990 bedurfte auch die Beziehung zwischen Staat und Kirchen einer Neuregelung. Erst nach jahrelangen Verhandlungen erzielten die Parteien rechtskräftige Ergebnisse. Vor 30 Jahren, am 15. Februar 1994, trat infolgedessen der Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit den Evangelischen Landeskirchen in Sachsen-Anhalt in Kraft. Es folgten der Vertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23. März 1994 sowie am 23. April 1998 der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Sachsen-Anhalt. 

Diesem Thema ist eine neue Wechselvitrinen-Ausstellung mit zeitgenössischen Archivalien gewidmet, die zu den Öffnungszeiten in der Abteilung Magdeburg zu sehen ist.